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Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme in eine Ausbildung erfolgt über ein Aufnahmeverfahren, in dem die fachspezifische Eignung für die Anforderungen der Ausbildung geklärt und organisatorische und rechtliche Voraussetzungen für die Absolvierung der Ausbildung geprüft werden.

1. Überprüfung der Eignung:
Die Überprüfung der Eignung erfolgt in 2 Gesprächen mit jeweils einem Mitglied der Lehrkonferenz. Ferner durch die Teilnahme an einem Auswahlseminar (alternativ Teilnahme an einer Selbsterfahrungsgruppe eines Mitgliedes der Lehrkonferenz).
Eignungskriterien: Fähigkeit zur offenen Auseinandersetzung mit der eigenen Person; Fähigkeit zur Selbstwahrnehmung und Selbstreflexion; ausreichende psychische
Stabilität und Flexibilität; Kontaktfähigkeit; Einfühlungsvermögen; Fähigkeit zur intellektuellen Verarbeitung von persönlichen Erfahrungen; Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit in sozial komplexen Situationen; eine realistische Vorstellung über die persönliche Anwendung der Ausbildung.

2. Formal-rechtliche Kriterien:
In das Fachspezifikum kann nur eintreten, wer die Voraussetzungen des § 10, Absatz 2 PthG erfüllt: Eigenberechtigung;
Erreichen des 24. Lebensjahres; Absolvierung eines Propädeutikums; abgeschlossene(s) einschlägige(s) Berufsausbildung oder Studium (Ausbildung im Krankenpflegefachdienst
oder medizinisch-technischem Dienst; Akademie für Sozialarbeit, Pädagogische Akademie, Lehranstalt für Ehe und Familienberatung, Kurzstudium Musiktherapie, Hochschullehrgang für Musiktherapie; Studium der Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Theologie, AHSLehramtsstudium) oder ein Eignungsgutachten des Psychotherapiebeirates.