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Förderungen
NÖ Bildungsförderung
Für wen ist die Förderung gedacht?
- Arbeitnehmer/innen,
- Wiedereinsteiger/innen (bei AMS als arbeitssuchend gemeldet),
- Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld,
- Sozialhilfebezieher/innen (laufende Hilfe zum Lebensunterhalt,
die einen Weiterbildungskurs bei einem anerkannten Bildungsträger (z.B. BFI, LFI, VHS, WIFI, u.a.) absolvieren und Kurskosten hierfür teilweise oder zur Gänze selbst zu tragen haben. - Weiters Personen, die einen Meister- oder Konzessionsprüfungsvorbereitungskurs besuchen (auch wenn sie während dieser Zeit arbeitslos/karenziert sind).
Voraussetzungen
Österreichische bzw. EWR-Staatsbürgerschaft und Hauptwohnsitz in Niederösterreich. Die Anträge samt allfälliger Beilagen müssen bis spätestens ein Jahr nach Ende des
Kurses (Moduls) bzw. Ablegung der Abschlussprüfung beim Kursinstitut eingebracht werden.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildungskurse bei anerkannten, von der Donau-Universität zertifizierten, Bildungsträgern (die entsprechende Liste finden Sie entweder unter WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN; oder im Online-Antrag unter Kursinstitut).
Vorbereitungskurse für die Berufsreife-oder Studienberechtigungsprüfung oder Vorbereitungskurse zum Nachholen des Hauptschulabschlusses
Etwaige Prüfungsgebühren sind nicht Bestandteil der Förderung.
Für Kurskosten unter € 70,-- wird keine Beihilfe gewährt.
Nicht gefördert werden: der Besuch von Universitäten, Akademien, Fachakademien, FH, Schulen mit Maturaabschluss (ausgen. Berufsreifeprüfung), sowie der Besuch von dort angebotenen Kursen und Lehrgängen. Ebenfalls nicht gefördert werden Hobbykurse und der Erwerb von Lenkberechtigungen.
Wie wird gefördert?
Für die Kunden der Bildungsträger (Kursinstitute) steht auf der Internetseite
www.noe.gv.at/Bildung/Aus-und-Weiterbildung/Bildungsfoerderung/Bildungsfoerderung.html ein Online-Antragsformular (Pkt. Zum Antrag) zur Verfügung. Das Formular ist ordnungsgemäß auszufüllen und an das Kursinstitut weiterzuleiten. Das Kursinstitut bestätigt durch Beisetzung seines Codes und leitet den Antrag an
das Amt der NÖ Landesregierung weiter.
Die Förderung erfolgt rückwirkend. Auf Bildungsförderung besteht kein Rechtsanspruch.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Höhe der Förderung beträgt für Arbeitnehmer/innen unter 45 Jahren und Bezieher/innen von Kinderbetreuungsgeld 50% der Kurskosten.
- Wiedereinsteiger/innen, Arbeitnehmer/innen über 45 Jahre sowie Sozialhilfebezieher/innen erhalten 80% der Kurskosten.
Innerhalb von 6 Jahren ab können jedoch maximal € 2.640,-- in Anspruch genommen werden.
Erhält die/der Antragsteller/in bereits einen Zuschuss zu den Kurskosten durch den/die Arbeitgeber/in, werden 50 bzw. 80% der Differenz auf die Gesamtkosten ausbezahlt.
Wichtige Termine
Die ordnungsgemäß ausgefüllten Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist, bis spätestens ein Jahr nach Ende des Kurses, unter Beilage der erforderlichen Belege und Bestätigungen beim zertifizierten Kursinstitut abgegeben werden.
Vorgehensweise
Im Internet finden Sie unter: www.noe.gv.at/Bildung/Stipendien-Beihilfen/Bildungsfoerderung/Bildungsfoerderung_Antrag.html das entsprechende Antragsformular. Füllen Sie dieses Online-Formular aus. Ihr Kursinstitut ist im elektronischen Formular angeführt und kann ausgewählt werden. Durch den Button „Weiterleiten an das Kursinstitut" wird ein Link per E-Mail an Ihr Kursinstitut geschickt. Das Kursinstitut hat dann die Möglichkeit durch Beisetzung seines Codes zu bestätigen, dass der betreffende Kurs von Ihnen besucht und die Kurskosten von Ihnen bezahlt worden sind. Vom Kursinstitut wird im elektronischen Wege Ihr Antrag direkt die Förderstelle des Landes NÖ weitergeleitet. Die Anträge müssen innerhalb der Einreichfrist, das ist bis spätestens ein Jahr nach Ende des Kurses, bei uns eingelangt sein.
Tipp: wenn Sie unsicher sind, ob in Ihrem Fall Anspruch auf die NÖ-Bildungförderung besteht, setzten Sie sich am Besten vor Kursbeginn mit dem Fördergeber in Verbindung (Adresse s. Kontaktdetails).
Kontakt
Adresse: Arbeitnehmerförderung, 2100 Korneuburg, Bankmannring 5;
Zuständiger Bearbeiter/innen: Wolfgang Schandl und Claudia Wiesmann Tel.: 02742/9005-11225 und 11231
Weitere Auskünfte werden auch gerne von Ihrem Kursinstituten sowie der Bildungsberatung Niederösterreich, Tel. 02742-294-17481, erteilt.
OÖ: Bildungskonto des Landes OÖ
Für wen ist die Förderung gedacht?
Allgemeines und Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
Die Förderungen gelten für:
Arbeitnehmer/-innen, die
- in OÖ arbeiten oder
- seit mindestens 1 Jahr in OÖ wohnen
und als maximalen Bildungsabschluss die Matura aufweisen und - für Personen in Elternkarenz und Wiedereinsteiger/-innen,
- deren Arbeitsplatz in OÖ liegt oder
- die seit mindestens 1 Jahr in OÖ wohnen
- unabhängig von ihrer schulischen Letztqualifikation
Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
Die Förderung gilt für:
- Personen in Elternkarenz
- BezieherInnen von Kinderbetreuungsgeld
- WiedereinsteigerInnen
- deren Arbeitsplatz in OÖ liegt oder
- die seit mindestens 1 Jahr in OÖ wohnen unabhängig von ihrer schulischen Letztqualifikation.
Voraussetzungen
Allgemeines Bildungskonto des Landes OÖ
Die besuchte Bildungsmaßnahme muss der berufsorientierten Weiterbildung dienen und die Bildungseinrichtung über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen bzw. über einen vergleichbaren Qualitätsnachweis verfügen. Eine weitere Förderungsvoraussetzung ist eine mindestens 75%-Anwesenheit im Kurs.
Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
Die besuchte Bildungsmaßnahme muss der berufsorientierten Aus- und Weiterbildung dienen und mit einem Zeugnis bzw. einer Prüfung abschließen. Die Weiterbildung muss zudem bei einer oö Bildungseinrichtung absolviert werden, die über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen bzw. über einen vergleichbaren Qualitätsnachweis verfügt. Eine weitere Förderungsvoraussetzung ist eine mindesten 75%-Anwesenheit im Kurs.
Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
Vom Land OÖ im Vorfeld der Durchführung bescheinigte Förderungsfähigkeit eines speziellen Bildungsprojektes für Personen in Elternkarenz und Wiedereinsteiger/-innen. Projektträger muss eine Bildungseinrichtung sein, die über das Qualitätssiegel der oö Erwachsenen- und Weiterbildungseinrichtungen bzw. einen vergleichbaren Qualitätsnachweis verfügt.
Was wird gefördert?
Allgemeines Bildungskonto des Landes OÖ
Kurskosten.
Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
- Kurskosten
- Kosten für Fachbücher, Instrumente, Materialien (falls keine Kurskosten anfallen)
- Im Zusammenhang mit der Bildungsmaßnahme erforderliche Unterkunftskosten
Nicht förderbar sind Prüfungsgebühren und Fahrtkosten.
Aktuell werden folgende Kurse durch das Besondere Bildungskonto gefördert:
- Comet-Kompetenzworkshops (BFI OÖ)
- Europäischer Computerführerschein (BFI OÖ, WIFI OÖ)
- ECDL advanced (BFI OÖ)
- Lehrgang Werbeassistenz (WIFI OÖ)
- Personalverrechnung (WIFI OÖ)
- Buchhaltung (WIFI OÖ)
- Büro-Assistenz (WIFI OÖ)
- Ausbildung zum/zur Verkäufer/-in (WIFI OÖ)
- Fachkraft für Lebensmittel-Einzelhandel (WIFI OÖ)
- Business Office Competence (Seminarzentrum Kübler)
Wie wird gefördert?
Allgemeines und Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
Rückerstattung eines Teils der dem/der Arbeitnehmer/-in persönlich erwachsenen Kurskosten nach Kursende sowie nach Antragsstellung und –prüfung durch das Amt der oö Landesregierung.
Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
Der Förderungsbetrag wird vom Vollpreis der Bildungsmaßnahme abgezogen. Die Teilnehmer/-innen zahlen den reduzierten Kurspreis.
Wie hoch ist die Förderung?
Allgemeines Bildungskonto des Landes OÖ
50 % der Kurskosten, maximal aber € 830,--
Höherförderung für Personen über 40 Jahre und Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung:
80% der Kurskosten, maximal aber € 1.250,--
Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
50 % der Kurskosten, maximal aber € 1.660,--.
Höherförderung für Personen über 40 Jahre und Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung:
80% der Kurskosten, maximal aber € 2.090,--
Unterkunftskosten: 50% der dem/der Förderungswerber/-in persönlich angefallenen Kosten, maximal aber € 3.760,--
Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
75 % der Kurskosten, maximal aber € 1.250,-- pro Teilnehmer/-in.
Wichtige Termine
Allgemeines Bildungskonto des Landes OÖ
Der Antrag auf Förderung im Rahmen des Allgemeinen Bildungskontos ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme beim Amt der OÖ Landesregierung abzugeben.
Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
Der Antrag auf Förderung im Rahmen des Speziellen Bildungskontos ist spätestens 3 Monate nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bzw. nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung beim Amt der oö Landesregierung abzugeben.
Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
Förderungsanträge für Bildungsmaßnahmen im Rahmen des Besonderen Bildungskontos sind von der jeweiligen Bildungseinrichtung vor Projektdurchführung beim Amt der oö Landesregierung einzubringen.
Vorgehensweise
Allgemeines Bildungskonto des Landes OÖ
Antragsformular - erhältlich auch als Download auf der Homepage des Landes OÖ unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-2A862B6D/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm ) - ausfüllen und innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt der OÖ Landesregierung abgeben.
Spezielles Bildungskonto des Landes OÖ
Antragsformular - erhältlich auch als Download auf der Homepage des Landes OÖ unter http://www.land-oberoesterreich.gv.at/cps/rde/xchg/SID-3DCFCFC3-2A862B6D/ooe/hs.xsl/24636_DEU_HTML.htm - ausfüllen und innerhalb von 3 Monaten nach Abschluss der Bildungsmaßnahme bzw. nach erfolgreicher Ablegung der Prüfung mit den erforderlichen Unterlagen beim Amt der OÖ Landesregierung abgeben.
Besonderes Bildungskonto des Landes OÖ
Bildungseinrichtung stellt Antrag auf Förderung beim Amt der OÖ Landesregierung mittels speziellem Formular (erhältlich beim Amt der OÖ Landesregierung) und erhält nach Prüfung der Voraussetzungen eine schriftliche Verständigung über die Förderungsfähigkeit.
Die Hälfte des Förderanteils wird dem Projektträger sofort, der Rest nach Ende des Projekts vom Land OÖ überwiesen.
Kontakt
Amt der oö. Landesregierung
Direktion Bildung und Gesellschaft
Bahnhofplatz 1 (LDZ), 4021 Linz
Bildungskonto-Hotline: 0732/7720 – 14900
E-Mail: bildungskonto(at)ooe.gv.at
Internet: www.land-oberoesterreich.gv.at
Tiroler Bildungsförderung - Bildungsgeld update
Für wen ist die Förderung gedacht?
Förderungswerber können sein:
- Arbeitnehmer in einem aufrechten Arbeitsverhältnis,
- Arbeitslose, sofern sie sich nicht in einer Maßnahme des AMS befinden und/oder sie die Maßnahme, für die eine Förderung beantragt wurde, nicht vollständig vom AMS gefördert erhalten,
- Personen, die sich in Karenz oder Bildungskarenz befinden und die Bildungsmaßnahme nicht von einer anderen Seite gefördert erhalten,
- WiedereinsteigerInnen, das sind auch solche Personen, die unmittelbar nach Absolvierung einer Primärausbildung nicht in das Berufsleben einsteigen konnten und für den beruflichen Einstieg die Aneignung und/oder die Auffrischung bestimmter Qualifikationen benötigen und
- selbständige UnternehmerInnen, sofern deren Betrieb nicht mehr als 3 Mitarbeiter hat.
Voraussetzungen
- Jeder Förderungswerber muss einen Hauptwohnsitz in Tirol nachweisen.
- Für die Zuerkennung der Förderung ist der arbeitsrechtliche Status zu Beginn der Bildungsmaßnahme ausschlaggebend.
- Für die Zuerkennung der Basisförderung von 25% der Kurskosten max. € 500,-- ist der Nachweis einer mindestens 75%igen Anwesenheit bei der zu fördernden Bildungsmaßnahme erforderlich
- Die Zuerkennung erfolgt nur für Bildungsmaßnahmen, deren Kurskosten mehr als € 150,-- (inkl. MWST.) betragen
Beachten Sei auch die geltende Richtlinie zur Förderung.
Was wird gefördert?
Die Kurskosten der beruflichen Weiterbildung, die von Bildungsträgern angeboten werden, die die erforderlichen Zulassungskriterien erfüllen und im vorhinein als förderbar anerkannt wurden. Die geförderten Weiterbildungsangebote sind in der Bildungsdatenbank mit dem update-Logo gekennzeichnet.
Wie wird gefördert?
Ein Förderansuchen ist spätestens drei Monate nach Ende der zu fördernden Bildungsmaßnahme bzw. im Falle einer möglichen
Förderung der öffentlich rechtlich anerkannten Abschlussprüfung über "update" drei Monate nach deren positiven Ablegung zu stellen. Ist der positive Prüfungsnachweis nicht unmittelbar nach Ende des Kurses möglich, so ist auch eine Teilung der Förderauszahlung (25% nach Ende des Kurses und 15% nach positiv abgelegter Prüfung) möglich.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die Basisförderung beträgt maximal 25% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderungswerber bezahlten Kurskosten inkl. MwSt.) bis zu einem Förderungshöchstbetrag von € 500,- pro Person und Kalenderjahr. Die Zuerkennung erfolgt nur für Bildungsmaßnahmen, deren Kurskosten mehr als € 150,- (inkl. MwSt.) betragen und sind in der Bildungsdatenbank als solche gekennzeichnet
- Eine Zusatzförderung in der Höhe von maximal 15% der nachgewiesenen und tatsächlich vom Förderungswerber bezahlten Kurskosten (inkl. MwSt.) bis zu einem Höchstbetrag von € 300,- pro Person und Kalenderjahr kann im Falle des Nachweises eines anerkannten öffentlich rechtlichen Abschlusses (abgelegte Schlussprüfung) beantragt werden. Formale Abschlüsse im Sinne dieser Richtlinien sind entweder Abschlüsse, die auf einer rechtlichen Grundlage beruhen (z.B. Lehrabschlussprüfung, Berufsreifeprüfung, Meisterprüfung u.ä.) oder solche, die als Voraussetzung für ein durch einen eigenen Kollektivvertrag geregeltes Berufsbild gelten (z.B. Bilanzbuchhalter).
Alle Bildungsmaßnahmen, für die diese Regelung gilt, sind in der Bildungsdatenbank (www.mein-update.at) als solche gesondert gekennzeichnet. Die Zuerkennung erfolgt in der Regel nur für Bildungsmaßnahmen, deren Kurskosten mehr als € 500,-
(inkl. MwSt.) betragen.
Wichtige Termine
Ein Förderansuchen (Formular) ist spätestens drei Monate nach Ende der zu fördernden Bildungsmaßnahme bzw. im Falle einer möglichen Förderung der öfftenlich rechtlich anerkannten Abschlussprüfung über "update" drei Monate nach deren positiven Ablegung zu stellen. Ist der positive Prüfungsnachweis nicht unmittelbar nach Ende des Kurses möglich, so ist auch eine Teilung der Förderauszahlung (25% nach Ende des
Kurses und 15% nach positiv abgelegter Prüfung) möglich.
Vorgehensweise
- Förderungsansuchen sind auf dem dafür vorgesehenen Formular schriftlich beim Amt der Tiroler Landesregierung, Sachgebiet Arbeitsmarktförderung einzureichen. Informationen zur Förderungsabwicklung können ebenfalls bei dieser Stelle oder bei den jeweiligen Bildungsträgern bezogen werden.
- Dem Ansuchen um Bildungsgeld sind anzuschließen:
- eine Meldebestätigung über den ordentlichen Wohnsitz,
- ein Nachweis über ein aufrechtes Arbeitsverhältnis (mit Ausnahme von Wiedereinsteigern),
- ein Nachweis über die einbezahlten vollen Kurskosten (nur originale Einzahlungs- oder Bankbelege),
- ein Nachweis über die erforderliche Teilnahmefrequenz,
- bei Beantragung der Zusatzförderung ein Nachweis über die erfolgreich bestandene anerkannten öffentl. rechtl. Abschlussprüfung. - Ein Förderansuchen ist spätestens drei Monate nach Ende der zu fördernden Bildungsmaßnahme bzw. im Falle einer möglichen Förderung der Abschlussprüfung über "update" drei Monate nach deren positiven Ablegung zu stellen. Ist der positive Prüfungsnachweis nicht unmittelbar nach Ende des Kurses möglich, so ist auch eine Teilung der Förderauszahlung (25% nach Ende des
Kurses und 15% nach positiv abgelegter Prüfung) möglich.
Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Wirtschaft und Arbeit
Sachgebiet Arbeitmarktförderung
Heiliggeiststr. 7-9 / 2. Stock
6020 Innsbruck
Tel: 0512 / 508 3559 oder 3599
E-mail: arbeitsmarktfoerderung(at)tirol.gv.at
http://www.mein-update.at/
www.tirol.gv.at/arbeitsmarktfoerderung
Wien: WAFF NOVA Karenz
Für wen ist die Förderung gedacht?
Wiener WiedereinsteigerInnen - mit und ohne aufrechtem Dienstverhältnis - vor, während und nach der Karenz (auch Pflegekarenz)
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz Wien (Meldebestätigung)
- Mindestalter 18 Jahre
- Aufrechtes Dienstverhältnis: Sie befinden sich zur Zeit in Eltern- oder Pflegekarenz oder planen diese oder Sie sind seit kurzem wieder ins Berufsleben eingestiegen (seit max. einem Jahr), haben ein aufrechtes Dienstverhältnis, sind Freie DienstnehmerInnen oder Neue Selbständige.
- Kein aufrechtes Dienstverhältnis: Sie haben Ihre Berufslaufbahn wegen Kinderbetreuungspflichten oder Pflege von Angehörigen bereits seit längerer Zeit unterbrochen.
- Gute Deutschkenntnisse
Was wird gefördert?
Der Schwerpunkt von NOVA liegt in Beratung und Berufsorientierungskursen (mit Kinderbetreuung!).
Bei Weiterbildungsbedarf wird ein Bildungsplan erstellt.
Die Kurskosten können von NOVA übernommen werden.
Wie wird gefördert?
Die Kurskosten werden mit den Bildungsinstitutionen direkt verrechnet
Wie hoch ist die Förderung?
Finanzielle Unterstützung bei Weiterbildungskursen bis zu max. € 2.700,–
Vorgehensweise
- WiedereinsteigerInnen, die arbeitslos gemeldet sind, lassen sich von ihrer AMS-Beratung zu einem NOVA-Informationstermin zubuchen.
- WiedereinsteigerInnen, die in einem aufrechten Dienstverhältnis oder noch in Karenz sind, rufen direkt bei NOVA an und vereinbaren einen Termin.
- WiedereinsteigerInnen, die über kein aufrechtes Dienstverhältnis verfügen, melden sich online zu einer NOVA-Informationsveranstaltung an auf http://nova.waff.at/bewerbung/.
Kontakt
NOVA.waff.at
E-Mail: nova@waff.at
Wenn aufrechtes Dienstverhältnis:
WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds)
Nordbahnstraße 36
1020 Wien
Tel.: (01) 217 48 – 555
Wenn kein aufrechtes Dienstverhältnis:
WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds)
Klosterneuburger Strasse 23-27/1.Stock
1200 Wien
Tel.: (01) 217 48 - 632
Wien: WAFF Pflegeberufe
Für wen ist die Förderung gedacht?
Für arbeitssuchende WienerInnen, die in einen Pflege- oder Sozialberuf einsteigen möchten, aber noch keine Ausbildung haben.
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- beim AMS als arbeitslos bzw. arbeitssuchend gemeldet
- positiver Pflichtschulabschluss
- Bereitschaft zu flexiblen Arbeitszeiten
- gute Deutschkenntnisse
- Einwandfreier Leumund
- physische und psychische Eignung für den Pflegeberuf
- Vereinbarung mit dem künftigen Dienstnehmer über ein konkretes Dienstverhältnis
Was wird gefördert?
- Ausbildung zu einem der folgenden Berufe:
- HeimhelferIn (Ausbildungsdauer 3 Monate)
- PflegehelferIn (Ausbildungsdauer 12 Monte)
- DiplomkrankenpflegerIn (Ausbildungsdauer 3 Jahre)
Wie wird gefördert?
Die Ausbildung ist bereits an ein konkretes Dienstverhältnis gekoppelt, das für den Zeitpunkt nach der positiv absolvierten Ausbildung angeboten wird.
Wie hoch ist die Förderung?
- Die gesamten Ausbildungskosten der Ausbildung tragen der WAFF und der künftige Dienstgeber.
- Vom AMS bekommen Sie entsprechend Ihrem Bezug zu Ausbildungsbeginn:
- Schulungsarbeitslosengeld oder
- Notstandshilfe oder
- Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhalts
- Vom AMS bekommen Sie in jedem Fall mindestens EUR 18,50 pro Tag während der Ausbildungsdauer.
- Von Ihrem zukünftigen Dienstgeber erhalten Sie eine Zuschussleistung von monatlich EUR 30,--.
Vorgehensweise
- Bewerben Sie sich online als HeimhelferIn, PflegehelferIn oder DiplomkrankenpflegerIn beim "WAFF Pflegeberufe", wenn die Voraussetzungen für die Förderung (siehe oben) für Sie zutreffen.
- Sie werden dann schriftlich zu einer Veranstaltung für die BewerberInnen eingeladen. Dabei kommen Sie bereits in Kontakt mit Arbeitgebern aus dem Gesundheits- und Pflegebereich.
- In der Regel ist noch ein Eignungstest bei der Ausbildungseinrichtung erforderlich.
- Wenn Sie das Auswahlverfahren positiv durchlaufen, beginnen Sie die Ausbildung und haben bereits einen zukünftigen Dienstgeber.
Folgende Unterlagen sind für die schriftliche Bewerbung erforderlich:
- Bewerbungsschreiben mit Angabe des Berufsziels (Heimhilfe, Pflegehilfe, Diplomausbildung)
- Lebenslauf mit Foto
- Motivationsschreiben (Warum möchten Sie diesen Beruf ergreifen?)
- Kopie des höchsten Schulabschlusszeugnisses
Kontakt
E-Mail: pflegeberufe(at)waff.at
Tel.: 01/ 217 48 - 632
Adresse:
WAFF Pflegeberufe
Klosterneuburger Straße 23-27/1.Stock
1200 Wien
Wien: WAFF FRECH
Für wen ist die Förderung gedacht?
Wiener Arbeitnehmerinnen ohne Matura, die sich beruflich weiter entwickeln oder verändern wollen.
Voraussetzungen
- Geschlecht: weiblich
- Hauptwohnsitz Wien (Meldebestätigung)
- Aufrechtes Dienstverhältnis
- Bildungsabschluss unterhalb einer Matura
Was wird gefördert?
Der Schwerpunkt von FRECH liegt in Beratung und Entwicklung von realistischen beruflichen Perspektiven.
Nach ausführlicher Beratung besteht die Möglichkeit einer Förderung.
Wie wird gefördert?
90% der Kurskosten, maximal € 3.700.- werden nach Kursende refundiert.
Wie hoch ist die Förderung?
90% der Kurskosten, maximal € 3.700.-
Wichtige Termine
Der Antrag muss vor Kursbeginn genehmigt werden.
Vorgehensweise
- Vereinbaren Sie telefonisch einen Termin.
- Finden Sie gemeinsam mit Ihrer Beraterin heraus, welche Weiterbildung Ihnen beruflich weiterhilft.
- Sie melden sich für den genehmigten Kurs an und bezahlen ihn vorerst selbst.
- Nach Ende des Kurses bringen Sie die Kursbesuchsbestätigung/das Zeugnis zu FRECH, woraufhin Ihnen 90 % der Kosten, maximal € 3.700.- refundiert werden.
Kontakt
www.waff.at
E-Mail: frech@waff.at
Tel.: (01) 217 48-555
Adresse:
WAFF (Wiener ArbeitnehmerInnen Förderungsfonds)
Nordbahnstraße 36 Empfang/Erdgeschoss
1020 Wien
Wien: WAFF Weiterbildungskonto
Für wen ist die Förderung gedacht?
- ArbeiterInnen / Angestellte
- Vertragsbedienstete
- Geringfügig Beschäftigte
- Freie DienstnehmerInnen, wenn nach ASVG versichert
- Lehrlinge
- Arbeitslose und Arbeitsuchende (gemeldet)
- Personen in Eltern- oder Bildungskarenz
- WiedereinsteigerInnen
- Präsenz- und Zivildiener
- SozialhilfeempfängerInnen
- Neue Selbstständige (das sind Personen, die nach dem Gewerblichen Sozialversicherungsgesetz gemäß § 2 (1) Zif. 4 GSVG, versichert sind)
NICHT: alle anderen Selbstständigen, SchülerInnen, StudentInnen, BeamtInnen, PensionistInnen
Voraussetzungen
- Hauptwohnsitz in Wien (Meldebestätigung)
- Die Kurskosten müssen € 75,- übersteigen
- Das Seminar/ der Kurs muss bei einem vom WAFF anerkannten Bildungsträger (VHS, BFI, WIFI, ...) absolviert werden. Die Liste finden Sie hier.
Was wird gefördert?
Berufliche Weiterbildung: Kurskosten, Prüfungsgebühren
Nicht gefördert werden
- Bücher, Skripten
- Staatliche Gebühren wie z.B. Studiengebühren
- Hobby- und Freizeitkurse
Wie wird gefördert?
Refundierung eines Teils der Kurskosten im Nachhinein
Wie hoch ist die Förderung?
- 50% der Kurskosten, maximal € 200,–
- 50% der Kurskosten, maximal € 300,– für Personen in Eltern- oder Bildungskarenz, für SozialhilfeempfängerInnen sowie für Personen, die Leistungen nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bevorschussung von Leistungen aus der Pensionsversicherung, Weiterbildungsgeld, Altersteilzeitgeld) beziehen.
- bis zu 80% der Kurskosten, maximal € 450,– für Berufsreifeprüfung, Werkmeisterprüfung, Lehrabschluss oder Hauptschulabschluss bzw. Berufsreifeprüfung
Achtung: Förderungen von anderen Fördergebern werden grundsätzlich abgezogen.
Ausnahme: Förderungen durch freiwillige und gesetzliche Interessensvertretungen der ArbeitgeberInnen und ArbeitnehmerInnen und Förderungen der Gemeinde Wien
Wichtige Termine
Anträge auf Förderung müssen spätestens 3 Monate nach erfolgreicher Beendigung der Weiterbildungsmaßnahme eingebracht werden. Achtung: Diese Frist gilt auch für die erfolgreiche Ablegung von Teilprüfungen bzw. erfolgreich beendete Semester. Für die BRP (Berufsreifeprüfung) stellen Sie den Antrag bitte nach Beginn des Lehrgangs.
Der Höchstbetrag kann im Zeitraum von 2 Kalenderjahren in mehreren Teilbeträgen oder auf einmal in Anspruch genommen werden. Der genehmigte Förderbetrag wird jenem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Kurs- bzw. Semesterbeginn liegt.
Gültigkeit der Förderung: 01.01.2008 - 31.12.2008
Vorgehensweise
Besorgen Sie sich ein Antragsformular (Im Sekretariat Ihrer Weiterbildungsinstitution, Download von der Webseite, oder direkt beim WAFF).
Kopie von Arbeitsbestätigung oder dem letzten Gehaltszettel, bzw. der Arbeitslosenmeldung.
Bei Antrag auf die erhöhte Förderung: Bestätigung des Arbeitgebers über Status Karenzierung bzw. Bestätigung über Bezug der Arbeitslose/Sozialhilfe.
- Kopie der Meldebestätigung
- Kopie der Kursbesuchsbestätigung/des Zeugnisses
- Original des Zahlungsnachweises
- Schicken Sie ein ausreichend frankiertes Kuvert mit dem ausgefüllten Antragsformular und den 4 Beilagen unter dem Kennwort „Weiterbildungskonto" an den WAFF.
Kontakt
www.waff.at
E-Mail: waff@waff.at
Tel.: (01) 217 48 - 555
Adresse:
WAFF
Nordbahnstraße 36 Empfang/Erdgeschoss
1020 Wien
Weiterbildungsförderungen durch das AMS (Arbeitsmarktservice)
Für wen ist die Förderung gedacht?
Ziel von AMS-Förderungen ist der Ausgleich von am Arbeitsmarkt bestehenden Benachteiligungen. Primäre Zielgruppen sind daher
- Menschen mit fehlender oder nicht (mehr) verwertbarer Berufsausbildung
- Jugendliche mit Einstiegsproblemen
- WiedereinsteigerInnen
- Personen mit arbeitsmarktrelevanten Behinderungen
- Ältere Personen
- Vom Strukturwandel betroffene Personen
Voraussetzungen
Kontaktaufnahme mit dem AMS, denn die Beihilfen sind an ein Beratungsgespräch gebunden.
Positive Entscheidung des AMS über die individuelle Förderbarkeit und die Sinnhaftigkeit der Weiterbildung
HINWEIS: Es existiert prinzipiell kein Rechtsanspruch auf eine AMS-Weiterbildungsförderung, aber für Personen über 50 oder unter 25 Jahren, denen binnen 3 Monaten keine zumutbare Beschäftigung angeboten werden konnte, gibt es einen Rechtsanspruch auf Teilnahme an einer Ausbildungs- oder Wiedereingliederugsmaßnahme.
Was wird gefördert?
Berufsbezogene Aus- und Weiterbildung sowie bzw. insbesondere:
- Schulgeld
- Lehrmittel
- ärztliche bzw. psychologische Gutachten
- Prüfungsgebühren
- Schulungskleidung (z.B. Schuhe für Baukurse)
- Selbstbehalt für Schulbücher
- Fahrtkosten (täglich, wöchentlich, monatlich)
- Selbstbehalt für SchülerInnenfreifahrt
- Unterkunft (Nächtigung)
- Verpflegung
- Kursgebühren
Wie wird gefördert?
- Beihilfe zu Kurskosten, Prüfungsgebühren und Lehrmitteln
- Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes während der Teilnahme
- Beihilfe zu Kursnebenkosten (Fahrtkosten, ...)
Wie hoch ist die Förderung?
Die Höhe der Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes entspricht mindestens der Höhe des Arbeitslosengeldes bzw. der Notstandshilfe (inklusive allfälliger Familienzuschläge).
Alle FörderungswerberInnen, die eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes erhalten, sind in der Kranken-, Unfall-, und Pensionsversicherung (Ersatzzeit) versichert.
Von den Kursgebühren und Reisekosten etc. übernimmt das AMS bis zu 100% der nachgewiesenen Kosten.
Wichtige Termine
Die Bewilligung durch das AMS muss vor Beginn der Maßnahme erfolgen.
Gültigkeit der Förderung
Diese Förderungen sind in dieser Form gültig seit Jänner 2007 und gelten bis auf Widerruf.
Die Beihilfen werden für die Gesamtdauer einer Maßnahme (z.B. Buchhaltungskurs) bzw. für ein zusammengehöriges Maßnahmenpaket gewährt (z.B. Buchhaltung I und II gelten als eine Maßnahme).
Vorgehensweise
- Kontaktaufnahme mit dem AMS rechtzeitig vor Beginn der Maßnahme
- Informations- und Beratungsgespräche mit den AMS-BeraterInnen
- Abwarten der Entscheidung
Achtung: Die Förderrichtlinien sind regional sehr unterschiedlich
Kontakt
Ansprechpartner sind die Regionalen Geschäftsstellen des AMS
Liste unter: www.ams.at/neu/4125.htm
NÖ Josef Hesoun Fonds AKNÖ Kursbeihilfe
Für wen ist die Förderung gedacht?
Kammerumlagepflichtige ArbeitnehmerInnen mit geringem Familieneinkommen in Niederösterreich.
Voraussetzungen
- kammerumlagepflichtiges Mitglied der Arbeiterkammer Niederösterreich
- Geringes Familieneinkommen
Was wird gefördert?
Fachkurse zur beruflichen Qualifizierung
Wie wird gefördert?
- Refundierung eines Teils der Kurskosten nach erfolgreichem Kursabschluss durch die AKNÖ;
Wie hoch ist die Förderung? - 20% der Kurskosten, maximal € 437,– pro Kurs
Wichtige Termine
Anträge unmittelbar nach erfolgreicher Beendigung des Kurses bei der AKNÖ einreichen.
Vorgehensweise
Antragsformular bei der AKNÖ besorgen und vollständig ausgefüllt mit den erforderlichen Beilagen und Bestätigungen bei der AKNÖ einreichen.
Kontakt
Inormationen unter der Servicenummer: 05-7171-1864, 1865 oder 1866 oder online unter: www.noe.arbeiterkammer.at
Für weitere Fragen steht Ihnen auch die Bildungsberatung Niederösterreich gerne unter 02742-294-17481 zur Verfügung.
Wien: AK-Bildungsgutschein
Für wen ist die Förderung gedacht?
Mitglieder der AK Wien
Voraussetzungen
Mitgliedschaft bei der AK Wien
Was wird gefördert?
Berufsorientierte Weiterbildung: Von der AK ausgewählte und in Kursprogrammen von verschiedenen Bildungsinstitutionen (Volkshochschulen, BFI und WIFI ...) speziell mit „AKPlus“ gekennzeichnete Kurse.
Wie wird gefördert?
Gutschein im Vorhinein
Wie hoch ist die Förderung?
100,– € pro Kalenderjahr, bei Elternkarenz plus 50,– €
Wichtige Termine
Die Gutscheine gelten nur für das Kalenderjahr, für das sie ausgestellt wurden.
Gültigkeit der Förderung
Gültig von 1.1. bis 31.12.2008 für die mit „AKPlus“ gekennzeichneten Kurse, die bis 31.12. des Jahres beginnen.
Vorgehensweise
Suchen Sie sich in den Kursprogrammen der einzelnen Bildungsträger oder im Übersichtsprogramm der Arbeiterkammern einen Kurs aus. wien.arbeiterkammer.at/kurse
Fordern Sie den Gutschein an (online, per Telefon oder per Fax) und bezahlen Sie damit direkt bei der Kassa des Kursveranstalters.
TIPP: Die Mitgliedernummer finden Sie auf Ihrer AktivKarte oder im Adressfeld der Mitgliederzeitschrift.
Kontakt
wien.arbeiterkammer.at/bildungsgutschein
Telefon: 01 501 650
Telefon für Anforderung der AK-Bildungsgutscheine: 0800 311 311 (halten Sie bitte Ihre AK-Mitgliedsnummer bereit!)
Fax für Anforderung der AK-Bildungsgutscheine: 0800 20 20 45 (Bitte geben Sie auf dem Fax Name, Adresse und AK-Mitgliedsnummer bekannt!)
Adresse:
Arbeiterkammer Wien
Prinz-Eugen-Straße 20-22
Steuerliche Absetzbarkeit für ArbeitnehmerInnen
Für wen ist die Förderung gedacht?
Steuerpflichtige Erwerbstätige
Voraussetzungen
Einreichen einer Einkommenssteuerveranlagung oder Arbeitnehmerveranlagung
Was wird gefördert?
- Direkte berufliche Aus- und Weiterbildung (Kurskosten, Lehrbehelfe) in dem Beruf, den man ausübt
- Fahrt- und Nächtigungskosten (Obergrenze!)
- Universitätsstudium (rückwirkend ab 2003), Allgemeinbildung (AHS-Matura)
Wenn Sie in der Finanzdokumentation des BMF unter „Freie Suche“ den entsprechenden Begriff eingeben, so finden Sie Beispiele zur steuerlichen Absetzbarkeit von Fortbildungskosten, Ausbildungskosten und Umschulungskosten.
Wie wird gefördert?
Im Nachhinein als Werbungskosten bzw. Betriebskosten
Wie hoch ist die Förderung?
Die Bemessungsgrundlage für die Steuerleistung reduziert sich um den Betrag der Weiterbildungskosten.
Wichtige Termine
Fristen der Steuererklärung
Vorgehensweise
- Belege aufheben
- Formular für die Steuererklärung holen (Finanzamt) oder downloaden unter www.bmf.gv.at/service/formulare/_start.htm
- Über FINANZOnline können Sie Ihre elektronische Steuererklärung durchführen - so zum Beispiel die Arbeitnehmerveranlagung (Jahresausgleich - L1)
- Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich): Unselbständig Erwerbstätige tragen die Aufwendungen als Werbungskosten ein. Weiterführende Informationen dazu finden Sie im Steuerbuch 2008 des Bundesministeriums für Finanzen.
- Einkommensteuererklärung: Selbständige tragen die Aufwendungen als Betriebsausgaben ein Einreichen
Kontakt
www.bmf.gv.at
E-Mail: Kontaktformular unter www.bmf.gv.at/service/allg/feedback/_start.asp
Telefon: 01/ 514 33-0
Adresse:
Bundesministerium für Finanzen
Hintere Zollamtstraße 2b
1030 Wien
