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Inhalt und Umfang der fachspezifischen Ausbildung

Das Fachspezifikum besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil mit einem Gesamtstundenausmaß von mindestens 1.970 Ausbildungsstunden (inklusive Praktikum).

(I.) Theoretischer Teil:

Der Umfang der theoretischen Ausbildung beträgt mind. 370 Stunden mit folgenden Inhalten:

1. Gesunde und pathologische Persönlichkeitsentwicklung (mind. 100 Std.)

Phänomenologische Differenzierung und diagnostisches Verständnis psychischer Leidensprozesse und theoretisches Verständnis von persönlichen Entwicklungsverläufen aus persönlichkeitstheoretischer, entwicklungspsychologischer, sozialisationstheoretischer Sicht, Theorie der Inkongruenz in Beziehung zu Typologien pathologischer Entwicklungsverläufe und Leidenszustände.

2. Persönlichkeits- und Interaktionstheorie (mind. 50 Std.)

Aufarbeitung der persönlichkeits- und beziehungstheoretischen Annahmen, insbesondere in den Schriften von Carl Rogers.

3. Methodik und Technik (mind. 130 Std.)

Theorie der therapeutischen Methode und Technik  in der klientenzentrierten/personenzentrierten Psychotherapie, insbesondere zur therapeutischen Beziehung, zum Therapieprozeß, zu Setting, Indikation, zur Krisenintervention und therapeutischen Arbeit mit unterschiedlichen Zielgruppen; Prozeß- und Wirksamkeitsforschung.

4. Neuere Literatur (mind. 40 Std.)

Auseinandersetzung mit der neueren, aktuellen Literatur, insbesondere der deutschsprachigen und englischen Fachzeitschriften

5. Schwerpunktbildung (mind. 50 Std.)

Weitere Seminare wahlweise zu methodischen und diagnostischen Aspekten oder zu persönlichkeitstheoretischen und anthropologischen Aspekten der Rogerianischen Psychotherapie.

(II.) Praktischer Teil:

Der Umfang der praktischen Ausbildung beträgt 1.600 Stunden (inkl. Praktikum) mit folgenden Inhalten:

1. Selbsterfahrung (mind. 300 Std.)

  • mind. 120 Stunden Einzeltherapie
  • laufende Gruppe über mind. 50 Std.

Einzeltherapie mit einer Frequenz von 1 mal pro Woche oder öfters in einem Zeitraum von mind. 2 Jahren. Der konkrete Therapieabschluß ist zwischen Lehrtherapeut und Auszubildendem zu vereinbaren.

2. Supervision (mind. 150 Std.)

davon:

  • mindestens 50 Stunden Einzelsupervision
  • 30 Stunden Praktikumssupervision

3. Psychotherapeutische Praxis (mind. 600 Std.)

davon:

  • mind. die Hälfte Einzeltherapie

Das Praktikum im Umfang von mind. 550 Stunden wird nicht von der VRP angeboten. Es muß während der praktischen Ausbildung in einer im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens absolviert werden, davon zumindest 150 Stunden innerhalb eines Jahres in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens.