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Weiterbildungslehrgänge

Die Weiterbildungslehrgänge beziehen sich auf Anwendungen der Psychotherapie nach C. Rogers, die über die fachspezifische Ausbildung hinausgehende Kenntnisse und Fähigkeiten verlangen.

Voraussetzungen

Die Weiterbildungslehrgänge können unter folgenden Voraussetzungen belegt werden:

  • ein Teilnehmer ist nach § 26 PthG in die Psychotherapeutenliste eingetragen;
  • oder ein Teilnehmer hat bereits eine fachspezifische Ausbildung in der VRP oder einem anderen fachspezifischen Verein begonnen.

Wenn sie einen Weiterbildungslehrgang der VRP anstreben, vereinbaren Sie bitte ein Vorgespräch mit einem Lehrtherapeuten für Psychotherapieausbildung, um Ihre Voraussetzungen zu klären (siehe Lehrpersonal).