Ausbildung

Psychotherapeutisches Fachspezifikum

Die Psychotherapieausbildung ist durch das seit 1990 bestehende Psychotherapiegesetzes (PthG) gesetzlich geregelt. Das Fachspezifikum der VRP vermittelt sowohl theoretisches als auch praktisches Wissen in der gesetzlich anerkannten Psychotherapiemethode "Personzentrierte Psychotherapie".

Ein besonderes Anliegen der VRP ist es, die psychotherapeutische Methode nach Carl R. Rogers, so wie sie vom Begründer und seinen Mitarbeitern in ihrer ursprünglichen Form auf Basis wissenschaftlicher Grundlagen entwickelt wurde, zu pflegen, zu vermitteln und unter Beibehaltung des paradigmatischen und wissenschaftlichen Anspruchs weiterzuentwickeln. Dies bedeutet auch, den Blickwinkel des personzentrierten Ansatzes in Bezug zu seinen Nachbardisziplinen zu setzen, zu vergleichen und zu diskutieren, um damit eine wissenschaftliche Anbindung zu gewährleisten.

Ein weiteres Anliegen ist die vertiefte Auseinandersetzung mit z. B. der Phänomenologie des therapeutischen Prozesses, der Integration der Säuglings- und Bindungsforschung, der Therapie schwerer Störungen und der personzentrierten Arbeit mit Kindern und Jugendlichen. Ein zusätzliches Spezifikum ist die genauere Betrachtung der Persönlichkeit und Rolle der Psychotherapeut*in und das damit einhergehende Selbstverständnis der therapeutischen Beziehung im Sinne eines dialogisch intersubjektiven und wechselseitigen Prozesses.

Schwerpunkte der Ausbildung sind die Selbsterfahrung, die Theorie des personzentrierten Ansatzes und das Erlernen der Therapiepraxis samt einhergehender (Praxis-)Supervision. Die erfolgreiche Absolvierung der fachspezifischen Psychotherapieausbildung ermöglicht die Eintragung in die Psychotherapeut*innenliste des Gesundheitsministeriums.

Charakteristika der Ausbildung in der VRP

Die fachspezifische Ausbildung in der VRP weist für Teilnehmer*innen charakteristische Momente auf:

  • die Befähigung zur umfassenden Behandlung von Klient*innen/Patient*innen im Sinne der psychotherapeutischen Methode nach C. R. Rogers.
  • die Qualifikation zur Durchführung von Psychotherapien im Einzel-/ Gruppen- oder Paarsetting sowie Befähigung zur diagnostischen Abklärung und Indikationsstellung samt Überweisungskompetenz.
  • sie basiert auf fundierten wissenschaftlichen Prinzipien (Erfahrungsbildung durch empirische und phänomenologische Forschung, genaues Beobachten und Realitätsprüfung) und fokussiert die enge Theorie-Praxis-Verbindung.
  • sie vermittelt die ursprüngliche Form der psychotherapeutischen Methodik nach C. R. Rogers und bindet weiterführende Entwicklungen ein.
  • sie vermittelt die personzentrierte Methodik in Verbindung mit therapeutisch günstigen Einstellungen (Empathie, unbedingte Wertschätzung, Authentizität ...)
  • sie betont die Persönlichkeitsentwicklung in Richtung demokratischer Einstellungen, sozialer Feinfühligkeit und eigenständiger Urteilsbildung.
  • sie betrachtet die Persönlichkeit von Psychotherapeut*innen als das zentrale therapeutische Instrument und unterstützt daher das Vertraut-Werden mit der eigenen Persönlichkeit, das Aktivieren eigener Selbstheilungskräfte und die Bedeutung der eigenen Psychohygiene.
  • sie fördert individuelle Besonderheiten und Stärken durch die Verbindung von therapeutischer Methode und persönlichem Stil.
  • sie unterstützt bei der Anwendung des Gelernten in der eigenen Praxis.
  • sie favorisiert das Lernen in überschaubaren Gruppen zwecks optimaler individueller Betreuung.
  • sie zielt auf ganzheitlich-komplexes Lernen und betont psychohygienische Aspekte der eigenen Persönlichkeitsentwicklung ebenso wie methodisch-praktische und theoretisch-intellektuelle.
  • sie ermöglicht einen individuellen Lernweg in der bestehenden Ausbildungsordnung.

Aufnahmeverfahren

Die Aufnahme in eine Ausbildung erfolgt über ein Aufnahmeverfahren, in dem die fachspezifische Eignung für die Anforderungen der Ausbildung geklärt und organisatorische und rechtliche Voraussetzungen für die Absolvierung der Ausbildung geprüft werden.
Voraussetzungen für die Aufnahme in das VRP Fachspezifikum sind mindestens 30 Stunden methodenspezifische Selbsterfahrung nach Carl R. Rogers,

  • die Durchführung von zwei Gesprächen mit verschiedenen Lehrtherapeut*innen der VRP,
  • die Anmeldung für Informationen und das Aufnahmeverfahren bei der Leitung der Lehrkonferenz (ausbildungsleitung@vrp.at) zur Durchführung der Formalitäten (Aufnahmeansuchen, Erbringung der notwenigen Unterlagen, etc.),
  • und die Teilnahme an einem Auswahl- bzw. Selbsterfahrungsseminar oder an einer Selbsterfahrungsgruppe eines Mitglieds des Lehrpersonals (FSP Selbsterfahrung (SE)).

Bei einer positiven Entscheidung bezüglich des Aufnahmeansuchens durch die Lehrkonferenz kann die Ausbildung jederzeit begonnen werden.

1. Überprüfung der Eignung

Die Überprüfung der Eignung erfolgt in zwei Gesprächen mit jeweils einem Mitglied der Lehrkonferenz. Ferner durch die Teilnahme an einem Auswahlseminar (alternativ Teilnahme an einer Selbsterfahrungsgruppe eines Mitgliedes der Lehrkonferenz).

Eignungskriterien: Fähigkeit zur offenen Auseinandersetzung mit der eigenen Person; Fähigkeit zur Selbstwahrnehmung und Selbstreflexion; ausreichende psychische Stabilität und Flexibilität; Kontaktfähigkeit; Einfühlungsvermögen; Fähigkeit zur intellektuellen Verarbeitung von persönlichen Erfahrungen; Wahrnehmungs- und Handlungsfähigkeit in sozial komplexen Situationen; eine realistische Vorstellung über die persönliche Anwendung der Ausbildung.

2. Formal-rechtliche Kriterien

In das Fachspezifikum kann nur eintreten, wer die Voraussetzungen des § 10, Absatz 2 PthG erfüllt: Eigenberechtigung; Erreichen des 24. Lebensjahres; Absolvierung eines Propädeutikums; abgeschlossene(s) einschlägige(s) Berufsausbildung oder Studium (Ausbildung im Krankenpflegefachdienst oder medizinisch-technischem Dienst; Akademie für Sozialarbeit, Pädagogische Akademie, Lehranstalt für Ehe und Familienberatung, Kurzstudium Musiktherapie, Hochschullehrgang für Musiktherapie; Studium der Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik und Kommunikationswissenschaft, Theologie, AHS-Lehramtsstudium) oder ein Eignungsgutachten des Psychotherapiebeirates.

3. Organisatorische Voraussetzung

Die organisatorische Voraussetzung für die Aufnahme in die Ausbildung ist das Vorhandensein eines Ausbildungsplatzes. Dieser ist als gegeben anzusehen, wenn der Ausbildungswerber die schriftliche Zusage eines Einzeltherapieplatzes von einem Lehrtherapeuten vorweisen kann und die Durchführung des Praktikums geklärt ist.

Inhalt und Umfang der fachspezifischen Ausbildung

Das Fachspezifikum besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil mit einem Gesamtstundenausmaß von mindestens 1.935 Ausbildungsstunden (180 ECTS) inklusive Praktikum.

(I.) Theoretischer Teil

Der Umfang der theoretischen Ausbildung beträgt mind. 325 Stunden (44 ECTS) und ist in Pflicht- und Wahlpflichtveranstaltungen gegliedert:

Die Theorie-Pflichtveranstaltungen umfassen 160 Stunden (22 ECTS) wie folgt:

  1. Grundlagen: Schriften von Carl Rogers, Menschenbild, Ethik (40 Std., 6 ECTS)
  2. Persönlichkeits- und Entwicklungstheorie inklusive der Einführung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (30 Std., 4 ECTS)
  3. Grundhaltungen und therapeutische Beziehung (30 Std., 4 ECTS)
  4. Psychopathologie und Diagnostik (30 Std., 4 ECTS)
  5. Psychotherapieforschung, neuere personzentrierte Literatur und Strömungen (30 Std., 4 ECTS)

Die Wahlpflicht-Theorieveranstaltungen der VRP umfassen 165 Std. (22 ECTS) und finden im Rahmen des "Zertifikatskurses" (siehe auch https://www.postgraduatecenter.at/weiterbildungsprogramme/gesundheit-naturwissenschaften/psychotherapeutisches-fachspezifikum-personzentrierte-psychotherapie/zertifikatskurs/) des Universitätslehrgangs "Personzentrierte Psychotherapie" der Universität Wien in Kooperation mit zwei Ausbildungsvereinen (IPS, Forum) wie folgt statt:

  1. Vertiefung und Weiterentwicklungen des personzentrierten Ansatzes (15 Std., 2 ECTS)
  2. Der personzentrierte Ansatz und die humanistische Identität (15 Std., 2 ECTS)
  3. Der personzentrierte Ansatz in Auseinandersetzung mit anderen Grundorientierungen (15 Std., 2 ECTS)
  4. Setting und Methoden (15 Std., 2 ECTS)
  5. Zielgruppen (15 Std., 2 ECTS)
  6. Störungsbilder aus der Sicht der personzentrierten Psychotherapie (15 Std., 2 ECTS)
  7. Ergänzende Schwerpunktbildungen zu den inhaltlichen Punkten 1-6 (75 Std., 10 ECTS)

Anrechnungen: Es können Fachtagungen für die Absolvierung der Theorie im Rahmen der Bestimmungen angerechnet werden.

(II.) Praktischer Teil

Der Umfang der praktischen Ausbildung beträgt 1.600 Stunden (inkl. Praktikum) mit folgenden Inhalten:

  1. Selbsterfahrung (mind. 300 Std./18 ECTS)
    1. davon mind. 120 Stunden (7 ECTS) Einzeltherapie
    2. laufende Gruppe über mind. 50 Stunden (3 ECTS)
    3. Selbsterfahrungsgruppen in Blockform und ein 4-Tage-Encounter über mind. 130 Stunden (8 ECTS)
      Einzeltherapie mit einer Frequenz von einmal pro Woche oder öfters in einem Zeitraum von mind. 2 Jahren. Der konkrete Therapieabschluss ist zwischen Lehrtherapeut*in und Auszubildendem/r zu vereinbaren.
      Die gesamte Selbsterfahrung muss sich über einen Zeitraum von mindestens 3 Jahren erstrecken.
  2. Supervision (mind. 150 Std./24 ECTS)
    1. davon mindestens 50 Stunden Einzelsupervision (11 ECTS)
    2. Gruppensupervision in kontinuierlicher oder in Blockform, oder auch Kleingruppen (11 ECTS)
    3. 30 Stunden Praktikumssupervision (2 ECTS)
  3. Psychotherapeutische Praxis (mind. 600 Std./44 ECTS)
    davon: mind. die Hälfte Einzeltherapie
  4. Das Praktikum im Umfang von mind. 550 Stunden (28 ECTS) wird nicht von der VRP angeboten. Es muss während der praktischen Ausbildung gemäß PthG in einer im psychotherapeutisch-psychosozialen Feld bestehenden Einrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens absolviert werden, davon zumindest 150 Stunden innerhalb eines Jahres in einer facheinschlägigen Einrichtung des Gesundheitswesens.

(III.) Abschluss der Ausbildung

Abschlussevaluation (22 ECTS)

  1. Es ist eine schriftliche Arbeit anzufertigen, die die eigenständige theoretische Auseinandersetzung mit einem Thema der personzentrierten Psychotherapie nachweist, zu dem ein Erfahrungsbezug besteht.
  2. Die Abschlussprüfung erfolgt durch die ausführliche Darstellung (schriftliche Falldarstellung, Tonbandprotokoll) zweier Therapiefälle aus der eigenen Therapiepraxis.

Kosten des Fachspezifikums

Bei der Einschätzung der Kosten für eine Ausbildung muss folgender Gesichtspunkt berücksichtigt werden:
Die Ausbildung findet nicht in Jahrgangsgruppen mit fixer Stundenanzahl statt (wie etwa in der Schulausbildung), sondern ermöglicht individuelle Lernwege und Schwerpunktsetzungen im Verlauf einer Ausbildung. Diese Möglichkeit zur Individualisierung wird von Ausbildungsteilnehmer*innen je nach beruflichem Background oder praktischen Erfahrungen in Anspruch genommen. Dadurch können keine exakten Fixpreise angegeben werden, sondern die jährliche Belastung kann je nach Inanspruchnahme von Ausbildungsveranstaltungen durch Ausbildungsteilnehmer*innen variieren. Der Gesamtpreis der Psychotherapieausbildung (inkl. Zertifikatskurs) liegt zwischen € 23.000,- und € 25.000,- zahlbar in Teilbeträgen je nach Veranstaltung. Im Falle von Anrechnungsmöglichkeiten und/oder des Besuchs kostenloser interner wissenschaftlicher Fachtagungen kann eine Kostenersparnis erreicht werden.

Psychotherapeutisches Fachspezifikum mit Masterabschluss

Die VRP bietet das Psychotherapeutische Fachspezifikum in Kooperationen mit zwei Universitäten auch mit einem Masterabschluss (Master of Arts [Psychotherapie]) an:

Universitätslehrgang Personzentrierte Psychotherapie der Universität Wien

Ausbildungsteilnehmer*innen haben bei Interesse die Möglichkeit, ihre fachspezifische Ausbildung (siehe Psychotherapeutisches Fachspezifikum) zusätzlich mit einem Master abzuschließen. Im Rahmen des Universitätslehrgangs Personzentrierte Psychotherapie wird in Kooperation mit zwei weiteren Ausbildungsvereinen (IPS, Forum) ein berufsbegleitender Master-Upgrade im Umfang von 120 ECTS angeboten. Master-Upgrade bedeutet, dass die VRP fachspezifische Ausbildung angerechnet wird und durch Module zur Psychotherapieforschung und zum wissenschaftlichen Arbeiten erweitert wird. Den Abschluss bildet die Masterthesis.

Das Master-Upgrade richtet sich an jene Personen, die ihre psychotherapeutische Ausbildung akademisch vertiefen möchten. Ziel des Master-Upgrades ist es, wissenschaftlich fundierte Kenntnisse im Bereich der Personzentrierten Psychotherapie zu vermitteln und Studierende zu befähigen, vorliegende Wissensbestände im Bereich der Psychotherapie insbesondere auf dem Gebiet der Personzentrierten Psychotherapie unter Verwendung wissenschaftlicher Methoden weiterzuentwickeln und zu beforschen.
Der Master-Upgrade kann bereits im fortgeschrittenen Stadium der fachspezifischen Ausbildung (frühestens nach einem Jahr, idealerweise ab dem Status in Ausbildung unter Supervision) parallel begonnen werden.
Der berufsbegleitende Master-Upgrade kann jederzeit auch nach bereits abgeschlossener fachspezifischer Ausbildung begonnen werden.

Weitere Informationen:
ausbildungsleitung@vrp.at

Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen, Anrechnungen und Kosten finden sich unter:
https://www.postgraduatecenter.at/weiterbildungsprogramme/gesundheit-naturwissenschaften/psychotherapeutisches-fachspezifikum-personzentrierte-psychotherapie/master-upgrade/

Studiengang Psychotherapie der Bertha von Suttner Privatuniversität, St. Pölten

Das Psychotherapeutische Fachspezifikum der VRP kann auch mit einem grundständigen Psychotherapiestudium der Bertha von Suttner Privatuniversität kombiniert werden. Mit bereits abgeschlossenem Propädeutikum gibt es die Möglichkeit, direkt ins 4. Semester des Bachelorstudiums einzusteigen und mit dem ersten Teil Ihres Fachspezifikums (30 ETCS) und der Wissenschafts- und Forschungskompetenz zu starten (60 ETCS). In nur drei Semestern kommen Sie damit zum Bachelorabschluss. Der Einstieg ist laufend möglich. Die fachspezifische Ausbildung findet direkt bei der VRP statt. Die wissenschaftlichen Teile werden an den Standorten der Bertha von Suttner Privatuniversität in St. Pölten abgehalten.

An das Bachelorstudium kann der Masterstudiengang Psychotherapie anschließen. Hier wird sowohl das Fachspezifikum als auch die Wissenschafts- und Forschungsmethodik (beides 60 ETCS) fortgesetzt und kann mit einem Master abgeschlossen werden. Der Abschluss berechtigt zu einem anschließenden Doktoratsstudium.

Weitere Informationen:
ausbildungsleitung@vrp.at

Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen, Anrechnungen und Kosten finden sich unter:
https://www.suttneruni.at/de/studium/psychotherapie/psychotherapie-ma

Lehrtherapeut*innen der VRP

Alle Lehrbefugnisse

Antonia Croy (Leitung der Lehrkonferenz)
1030 Wien, Beatrixgasse 16/3
Tel.: 0699 13 56 41 61
croy@vrp.at

Dr.in Andrea Hammer (stellv. Leitung der Lehrkonferenz)
1020 Wien, Darwingasse 33/6
Tel.: 0699 10 31 77 08
hammer@vrp.at

Mag.a Sabine Hofer-Freundorfer
1030 Wien, Baumgasse 18/7
Tel.: 0699 12 29 00 31
hofer-freundorfer@vrp.at

Mag.a Magdalena Kriesche
1030 Wien, Rechte Bahngasse 14/18
Tel.: 0660 476 11 66
kriesche@vrp.at

Dr. Michael Mittermaier, MAS
2700 Wiener Neustadt, Baumkirchnerring 4/6
1030 Wien, Rechte Bahngasse 14/18
Tel.: 0676 538 97 67
mittermaier@vrp.at

Dr. Gerhard Pawlowsky
1040 Wien, Wiedner Hauptstraße 49/11
Tel.: 0676 407 70 13
pawlowsky@vrp.at

Mag.a Dr.in Lucilla Polosa
6020 Innsbruck, Wilhelm-Greil-Straße 21
Tel.: 0650 753 80 77
polosa@vrp.at

Mag.a Dr.in Helena M. Topaloglou
1190 Wien, Gallmeyergasse 5B/4/3
Tel.: 0676 303 94 50
topaloglou@vrp.at
ausbildungsleitung@vrp.at

Mag.a Christine Wakolbinger
1060 Wien, Fillgradergasse 9/9
Tel.: 01 587 79 79
wakolbinger@vrp.at

Partielle Lehrbefugnis für Einzelselbsterfahrung, Einzelsupervision und Aufnahmegespräche

Dr. Christian Neubauer
4061 Pasching, Lenaustraße 3
Tel.: 0664 829 98 17
neubauer@vrp.at

Derzeit ruhende Lehrtherapeutentätigkeit

MMag. Dr. Thomas Oberlechner
1150 Wien, Mariahilferstraße 149/25
Tel.: 01 892 47 14
oberlechner@vrp.at

Propädeutikum

Nach dem Österreichischen Psychotherapiegesetz ist das Psychotherapeutische Propädeutikum eine formale Voraussetzung für die Absolvierung des "Psychotherapeutischen Fachspezifikums" (d. i. die methodenspezifische Ausbildung in einer bestimmten Psychotherapiemethode). Neben der Vermittlung eines fundierten Basiswissens bietet es zusätzlich vielfältige Möglichkeiten und Anregungen zur Weiterbildung und zur Persönlichkeitsentwicklung.

Das Blended learning Propädeutikum bietet durch unterschiedliche Vermittlungsformen ein Lernen auf mehreren Ebenen. Blended Learning bedeutet eine Kombination aus E-Learning, Präsenzseminaren und Peergruppen. Bei der Informationsvermittlung wird Wert auf eine abgestimmte und ausgewogene Mischung aus eigenständigem Wissenserwerb über die Lernplattform im Internet und interaktivem Lernen in den Präsenzseminaren gelegt.

Individuelle Lernbedingungen und ein jederzeit möglicher Beginn kommen vor allem auch Berufstätigen entgegen.

Weitere Informationen:
https://www.vpl-weiterbildung.at

Universitätslehrgang KAPP-MH

Universitätslehrgang "Klinisch-akademisches Psychotherapeutisches Propädeutikum (KAPP) und Medical Humanities" (140 ECTS)

(Kooperation zwischen der Medizinischen Universität Wien und dem Verein Personenzentriertes Lernen, psychosoziale Bildung und Weiterbildung, dem Zweigverein der Vereinigung Rogerianische Psychotherapie, laut Kooperationsvertrag)

Der Universitätslehrgang verbindet die Inhalte des Psychotherapeutischen Propädeutikums und damit die Befähigung zur Zulassung zum Psychotherapeutischen Fachspezifikum, mit erforderlichen Kenntnissen aus dem Bereich der Psychosozialen-, Psychosomatischen Medizin. Weiters bietet er die Möglichkeit zur Erweiterung der eigenen Kompetenzen im medizinischen und psychosozialen Bereich. Der Universitätslehrgang vermittelt eine vertiefte, wissenschaftlich und methodisch hochwertige, auf dauerhaftes Wissen ausgerichtete Bildung.

Mit Medical Humanities wird ein interdisziplinäres Feld an der Schnittstelle von Medizin und Humanities beschrieben, das alle Wissenschaften mit Bezug auf Menschen als Individuen oder Kollektive umfasst.

Zulassungsvoraussetzungen

  1. Ein abgeschlossenes ordentliches Universitätsstudium im Ausmaß von mindestens 180 ECTS
  2. oder ein abgeschlossener Fachhochschul-Masterstudiengang in den Disziplinen Soziale Arbeit, Gesunden -und Krankenpflegefachdienst, Medizinisch-technischer Dienst, Pädagogische Akademie, Lehranstalt für Ehe-, und Familienberatung, Kurzstudium bzw. Hochschullehrgang Musiktherapie
  3. und mindestens zwei Jahre einschlägige Berufserfahrung in einem oder mehreren der folgenden Bereiche: Psychosoziales Feld, Gesundheitsberufe.

Als einschlägig werden berufliche Tätigkeiten verstanden, bei denen die Arbeit mit kranken oder leidenden Menschen im Vordergrund steht.

Aufnahmeverfahren

Für das Aufnahmeverfahren werden schriftliche Bewerbungen herangezogen und ein Aufnahmegespräch durchgeführt.

Bei Aufnahme kann die Inskription an der Medizinischen Universität erfolgen (17.7.-30.9. 2022).

Abschluss

Der erfolgreiche Abschluss des Universitätslehrgangs wird durch ein Abschlusszeugnis beurkundet und der akademische Grad "Master of Science (Continuing Education)" von der Medizinischen Universität Wien bescheidmäßig verliehen.

Anmeldung für das Aufnahmeverfahren der Medizinischen Universität.

Anfragen können ab sofort an Frau Mag.a Margarete Finger-Ossinger MSc. schriftlich an finger-ossinger@vpl-weiterbildung.at gerichtet werden.

Programm der VRP

Format: 29.03.2024
Format: 29.03.2024