Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft in der VRP ist Voraussetzung für die Absolvierung des Psychotherapeutischen Fachspezifikums. Nach Abschluss der Ausbildung ist es für Absolvent*innen der VRP und anderer Vereine möglich, um Aufnahme zum ordentlichen Mitglied bei der Praktiker*innenkonferenz anzusuchen.

Die Mitgliedschaft bei den Praktiker*innen der VRP hat folgende Vorteile:

  • Teilnahme an großteils kostenlosen Fortbildungsveranstaltungen der VRP (wissenschaftliche Fachtagungen, Symposium), die mehrmals im Jahr stattfinden und als Fortbildungsveranstaltungen im Sinne der gesetzlich vorgeschriebenen Fortbildungspflicht angerechnet werden können.
  • Zugang zur Online-Bibliothek der VRP aus diversen Datenbanken.
  • Zusendung eines regelmäßigen Newsletters der VRP.
  • Aufnahme in die Psychotherapeut*innen-Liste auf der Website der VRP mit Name, Praxisadresse, Website, Schwerpunktthemen und Foto.
  • Zugang zum Mitgliederbereich auf der Website der VRP: Dieser Zugang berechtigt zum Zugang zur Online-Bibliothek, zum Newsletter- und Lehrveranstaltungsarchiv und zu Informationen zu aktuellen und berufsrechtlichen Themen.
  • Möglichkeit der interaktiven Mitarbeit in den Arbeitsgruppen der VRP.
  • Möglichkeit zum Abschluss einer günstigen Berufshaftpflichtversicherung.
  • Regelmäßige Vernetzungstreffen der Praktiker*innen und Ausbildungskandidat*innen.
  • Geselliges Beisammensein bei Sommerfest und Weihnachtsfeier.

Auskünfte

Für Auskünfte in Vereinsangelegenheiten wenden Sie sich bitte an Dr. Gerhard Pawlowsky, Präsident der VRP, Schützengasse 25/5, 1030 Wien, E-Mail: pawlowsky@vrp.at, Telefon: +43 676 407 70 13.

Für Auskünfte in Ausbildungsangelegenheiten steht Ihnen gerne Mag.a Dr.in Helena M. Topaloglou unter ausbildungsleitung@vrp.at, Telefon: +43 676 303 94 50 zur Verfügung.

Kosten

Einmalige Aufnahmegebühr: EUR 75,-

Jährlicher Mitgliedsbeitrag für

  • Lehrtherapeuten*innen EUR 300,-
  • Praktiker*innen EUR 200,-
  • Kandidaten*innen EUR 120,-
  • a.o. Mitglieder EUR 150,- (in Ausbildung EUR 120,-)
  • fördernde Mitglieder nach Vereinbarung.

Zu den Arten der Mitgliedschaft siehe auch Statuten der VRP.